Unsere häufig gestellten Fragen
Welche Leistungen bietet Infinity Care GmbH & Co. KG an?
Wir bieten Grundpflege, Behandlungspflege, Hauswirtschaftshilfe, Betreuungsdienste sowie Beratung zu Pflegeleistungen und Unterstützungsangeboten an.
Wer hat Anspruch auf ambulante Pflegeleistungen?
Personen mit anerkanntem Pflegegrad (1-5) oder einer ärztlichen Verordnung für medizinische Behandlungspflege können unsere Dienste in Anspruch nehmen.
Übernimmt die Pflegekasse die Kosten für die Pflege?
Ja, je nach Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse einen Teil oder die gesamten Kosten. Wir beraten Sie gerne zu den individuellen Finanzierungsmöglichkeiten.
Wie oft können Pflegediensteinsätze erfolgen?
Die Häufigkeit richtet sich nach dem individuellen Bedarf und den genehmigten Leistungen – von täglichen Besuchen bis zu mehreren Einsätzen pro Tag.
Was sind die verpflichtenden Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI?
Pflegebedürftige, die Pflegegeld erhalten, müssen regelmäßige Beratungsbesuche in Anspruch nehmen. Die Intervalle hängen vom Pflegegrad ab (alle 3 oder 6 Monate).
Kann ich eine kostenlose Erstberatung erhalten?
Ja, wir bieten eine unverbindliche Erstberatung an, um Ihre individuellen Bedürfnisse zu besprechen und die passende Unterstützung zu finden.
Welche Pflegegrade gibt es und wie werden sie eingeteilt?
Die Pflegegrade 1 bis 5 bestimmen den Grad der Pflegebedürftigkeit. Je höher der Pflegegrad, desto mehr Unterstützung durch die Pflegekasse ist möglich.
Wie unterscheidet sich ambulante Pflege von stationärer Pflege?
Bei der ambulanten Pflege bleibt die pflegebedürftige Person in ihrem Zuhause und wird dort betreut. In der stationären Pflege erfolgt die Betreuung in einem Pflegeheim.
Welche Qualifikationen haben Ihre Pflegekräfte?
Unser Team besteht aus examinierten Pflegefachkräften, Pflegehilfskräften und geschultem Betreuungspersonal mit regelmäßigen Fortbildungen.
Bieten Sie auch Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege an?
Ja, wir bieten Kurzzeit- und Verhinderungspflege an und übernehmen die Pflege zeitweise, wenn Angehörige verhindert sind, etwa durch Urlaub oder Krankheit.
Wie kann ich Ihren Pflegedienst beauftragen?
Kontaktieren Sie uns telefonisch oder über unser Online-Formular – wir beraten Sie unverbindlich und helfen bei den Anträgen.
Kontaktieren Sie uns gerne!
Wenn Sie Fragen haben oder mehr über unsere Dienstleistungen erfahren möchten, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.