Wir bieten Grundpflege, Behandlungspflege, Hauswirtschaftshilfe, Betreuungsdienste sowie Beratung zu Pflegeleistungen und Unterstützungsangeboten an.
Personen mit anerkanntem Pflegegrad (1-5) oder einer ärztlichen Verordnung für medizinische Behandlungspflege können unsere Dienste in Anspruch nehmen.
Ja, wir bieten Kurzzeit- und Verhinderungspflege an und übernehmen die Pflege zeitweise, wenn Angehörige verhindert sind, etwa durch Urlaub oder Krankheit.
Die Häufigkeit richtet sich nach dem individuellen Bedarf und den genehmigten Leistungen – von täglichen Besuchen bis zu mehreren Einsätzen pro Tag.
Ja, wir bieten eine unverbindliche Erstberatung an, um Ihre individuellen Bedürfnisse zu besprechen und die passende Unterstützung zu finden.
Die Pflegegrade 1 bis 5 bestimmen den Grad der Pflegebedürftigkeit. Je höher der Pflegegrad, desto mehr Unterstützung durch die Pflegekasse ist möglich.
Pflegebedürftige, die Pflegegeld erhalten, müssen regelmäßige Beratungsbesuche in Anspruch nehmen. Die Intervalle hängen vom Pflegegrad ab (alle 3 oder 6 Monate).
Unser Team besteht aus examinierten Pflegefachkräften, Pflegehilfskräften und geschultem Betreuungspersonal mit regelmäßigen Fortbildungen.
Kontaktieren Sie uns telefonisch oder über unser Online-Formular – wir beraten Sie unverbindlich und helfen bei den Anträgen.
Ja, je nach Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse einen Teil oder die gesamten Kosten. Wir beraten Sie gerne zu den individuellen Finanzierungsmöglichkeiten.
Bei der ambulanten Pflege bleibt die pflegebedürftige Person in ihrem Zuhause und wird dort betreut. In der stationären Pflege erfolgt die Betreuung in einem Pflegeheim.
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